Meine AGB
Lieber Teilnehmer,
bitte haben Sie Verständnis, dass ich Ihnen die allgemeinen Reisebedingungen
vorlege, die Bestandteil unseres gegenseitigen Vertragsverhältnisses sind.
Ich bin der Auffassung, dass dieses im Sinne einer gegenseitigen Offenheit notwendig ist.
Bis zum heutigen Zeitpunkt habe ich meine Reisen immer ohne sonderliche Probleme durchführen können. Ich tue mein Bestes dafür, dass dies auch so bleibt.
Ich bin der Auffassung, dass dieses im Sinne einer gegenseitigen Offenheit notwendig ist.
Bis zum heutigen Zeitpunkt habe ich meine Reisen immer ohne sonderliche Probleme durchführen können. Ich tue mein Bestes dafür, dass dies auch so bleibt.
1. Anmeldung
1.1. Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie mir den Abschluss eines Reisevertrags,
aufgrund der Ihnen hier genannten bindenden Leistungsbeschreibungen und Preise,
verbindlich an. Der Reisevertrag kommt nach Zusendung der Reisebestätigung an
Sie zustande.
1.2. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragspflichten der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch eine ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.3. Das Mindestalter für die Teilnahme an meinen Reisen und Aktivitäten beträgt ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten 18 Jahre. Im Einzelfall kann ich bei Vorlage einer schriftlichen Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten auch alleinreisende Gäste betreuen, die zwischen 16 und 18 Jahre alt sind.
1.4. Weicht die Reisebestätigung vom Reiseveranstalter vom Inhalt Ihrer Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von mir vor, an das ich mich 10 Tage ab Zugang der Bestätigung gebunden halte, und das Sie innerhalb der Frist durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (Zahlung des Reisepreises) annehmen können.
1.2. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragspflichten der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch eine ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.3. Das Mindestalter für die Teilnahme an meinen Reisen und Aktivitäten beträgt ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten 18 Jahre. Im Einzelfall kann ich bei Vorlage einer schriftlichen Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten auch alleinreisende Gäste betreuen, die zwischen 16 und 18 Jahre alt sind.
1.4. Weicht die Reisebestätigung vom Reiseveranstalter vom Inhalt Ihrer Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von mir vor, an das ich mich 10 Tage ab Zugang der Bestätigung gebunden halte, und das Sie innerhalb der Frist durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (Zahlung des Reisepreises) annehmen können.
2. Zahlung des Reisepreises, Reiseunterlagen
2.1. Bei Vertragsschluss ist eine Anzahlung auf den Reisepreis von 50,- Euro pro
Reiseteilnehmer zu leisten. Sollte der Reisepreis unter 50,- Euro betragen, so ist
der Reisepreis bei Vertragsschluss vollständig zu entrichten.
2.2. Der Restbetrag ist ohne weitere Aufforderung vier Wochen vor Reiseantritt zu zahlen. Die Anzahlung wird auf den Restbetrag angerechnet.
2.3. Sollten Sie den Reisepreis nicht rechtzeitig zahlen, so bitte ich um Verständnis, dass ich Ihnen die so notwendig werdenden Mahnungen mit einer Pauschalgebühr von 5,- Euro pro Mahnung in Rechnung stellen.
2.4. Für die Unterbringung in den Unterkünften kann ich eine Kaution in Höhe von 20,- Euro pro Person erheben, die bei Auszug im Falle ordnungsgemäßer Rückgabe zurückerstattet wird.
2.5. Die Reiseunterlagen stelle ich Ihnen als Download zur Verfügung. Den Zugang übermittle ich Ihnen mit der Bestätigung. Auf Wunsch versenden wir diese Unterlagen gegen eine Gebühr von 5,- Euro per Post.
2.2. Der Restbetrag ist ohne weitere Aufforderung vier Wochen vor Reiseantritt zu zahlen. Die Anzahlung wird auf den Restbetrag angerechnet.
2.3. Sollten Sie den Reisepreis nicht rechtzeitig zahlen, so bitte ich um Verständnis, dass ich Ihnen die so notwendig werdenden Mahnungen mit einer Pauschalgebühr von 5,- Euro pro Mahnung in Rechnung stellen.
2.4. Für die Unterbringung in den Unterkünften kann ich eine Kaution in Höhe von 20,- Euro pro Person erheben, die bei Auszug im Falle ordnungsgemäßer Rückgabe zurückerstattet wird.
2.5. Die Reiseunterlagen stelle ich Ihnen als Download zur Verfügung. Den Zugang übermittle ich Ihnen mit der Bestätigung. Auf Wunsch versenden wir diese Unterlagen gegen eine Gebühr von 5,- Euro per Post.
3. Leistungen
3.1. Die Leistungen ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen und den
allgemeinen Hinweisen in dieser Homepage sowie aus den hierauf bezugnehmenden
Angaben der Reisebestätigung. Nebenabreden (Wünsche, Vereinbarungen), die den
Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung
durch den Reiseveranstalter.
3.2. Im Vorwege gebuchte und bestätigte Zusatzleistungen werden automatisch Bestandteil des Reisevertrages.
3.3. Ich behalte mir bei Wetterverhältnissen oder sonstigen Gegebenheiten, die die Sicherheit der Aktivitäten oder des sonstigen Programms gefährden, eine Verschiebung oder Absage einzelner Leistungen vor. Ein Anspruch auf Erstattung besteht dann nicht.
3.4. Die Durchführung der von mir angebotenen Zusatzaktivitäten, welche nicht im Reisepreis enthalten sind, kann nur unter dem Vorbehalt erfolgen, dass eine Mindestteilnehmerzahl, die vor Ort bekanntgegeben wird, erreicht wird. Bei einer Absage durch mich werden Ihnen die dafür im Voraus entrichteten Gebühren erstattet.
3.5. Die im Rahmen meiner Reisen im Auftrag des Reiseteilnehmers vermittelten, vertragsfremden Leistungen sind nicht Bestandteil des Reisevertrages.
3.6. Ich hafte daher nicht für die Durchführung dieser Leistungen selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich nach den Bedingungen des vermittelten Unternehmens, die dem Reisenden übermittelt werden. Erbringen ich als Reiseveranstalter Fremdleistungen soweit ich in der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hinweise, hafte ich nicht für Durchführung dieser Fremdleistungen, soweit mir kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
3.2. Im Vorwege gebuchte und bestätigte Zusatzleistungen werden automatisch Bestandteil des Reisevertrages.
3.3. Ich behalte mir bei Wetterverhältnissen oder sonstigen Gegebenheiten, die die Sicherheit der Aktivitäten oder des sonstigen Programms gefährden, eine Verschiebung oder Absage einzelner Leistungen vor. Ein Anspruch auf Erstattung besteht dann nicht.
3.4. Die Durchführung der von mir angebotenen Zusatzaktivitäten, welche nicht im Reisepreis enthalten sind, kann nur unter dem Vorbehalt erfolgen, dass eine Mindestteilnehmerzahl, die vor Ort bekanntgegeben wird, erreicht wird. Bei einer Absage durch mich werden Ihnen die dafür im Voraus entrichteten Gebühren erstattet.
3.5. Die im Rahmen meiner Reisen im Auftrag des Reiseteilnehmers vermittelten, vertragsfremden Leistungen sind nicht Bestandteil des Reisevertrages.
3.6. Ich hafte daher nicht für die Durchführung dieser Leistungen selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich nach den Bedingungen des vermittelten Unternehmens, die dem Reisenden übermittelt werden. Erbringen ich als Reiseveranstalter Fremdleistungen soweit ich in der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hinweise, hafte ich nicht für Durchführung dieser Fremdleistungen, soweit mir kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
4. Reiseabsage, Leistungs- und Preisänderungen
4.1. Ich kann bis zum 14. Tag vor Reiseantritt vom Vertrag zurücktreten, wenn
die Mindestteilnehmerzahl von 5 Personen nicht erreicht wird.
4.2. Wird die Reise in Folge – bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer – höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl ich als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz.
4.3. Ich bin berechtigt, den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages aus rechtlich zulässigen Gründen zu ändern. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluß notwendig und die nicht von mir herbeigeführt werden, sind nur zulässig, soweit diese Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
4.4. Ich bin verpflichtet, den Kunden über eine zulässige Reiseabsage oder eine erhebliche Änderung einer wesentlichen Reiseleistung unverzüglich nach Kenntnis hiervon zu unterrichten.
4.5. Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren in dem Umfang möglich, wie sich die Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen pro Kopf bzw. Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, wenn zwischen der Reisebestätigung / Rechnung und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als 4 Monate liegen. Sollte dies der Fall sein, werden Sie unverzüglich spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt davon in Kenntnis gesetzt. Preiserhöhungen danach sind nicht zulässig. Bei einer Preiserhöhung um mehr als 5% des Reisepreises oder bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung können Sie vom Vertrag zurücktreten oder, wie bei einer zulässigen Reiseabsage durch mich, die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise verlangen, wenn ich in der Lage bin, eine solche Reise aus meinem Angebot ohne Mehrpreis für Sie anzubieten. Sie sind verpflichtet, diese Rechte unverzüglich nach dem Erhalt der Änderungsmitteilung mir gegenüber geltend zu machen. Hierzu empfehle ich die Schriftform.
4.2. Wird die Reise in Folge – bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer – höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl ich als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz.
4.3. Ich bin berechtigt, den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages aus rechtlich zulässigen Gründen zu ändern. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluß notwendig und die nicht von mir herbeigeführt werden, sind nur zulässig, soweit diese Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
4.4. Ich bin verpflichtet, den Kunden über eine zulässige Reiseabsage oder eine erhebliche Änderung einer wesentlichen Reiseleistung unverzüglich nach Kenntnis hiervon zu unterrichten.
4.5. Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren in dem Umfang möglich, wie sich die Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen pro Kopf bzw. Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, wenn zwischen der Reisebestätigung / Rechnung und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als 4 Monate liegen. Sollte dies der Fall sein, werden Sie unverzüglich spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt davon in Kenntnis gesetzt. Preiserhöhungen danach sind nicht zulässig. Bei einer Preiserhöhung um mehr als 5% des Reisepreises oder bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung können Sie vom Vertrag zurücktreten oder, wie bei einer zulässigen Reiseabsage durch mich, die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise verlangen, wenn ich in der Lage bin, eine solche Reise aus meinem Angebot ohne Mehrpreis für Sie anzubieten. Sie sind verpflichtet, diese Rechte unverzüglich nach dem Erhalt der Änderungsmitteilung mir gegenüber geltend zu machen. Hierzu empfehle ich die Schriftform.
5. Rücktritt und Umbuchung der Kunden
5.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Ich empfehle
Ihnen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
5.2. Im Falle des Rücktritts kann ich eine pauschalierte Entschädigung verlangen, die sich bei meinen Reisen nach folgenden Prozentsätzen vom Reisepreis berechnet:
bis 31 Tage vor Reiseantritt 20%
vom 30. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30%
vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 50%
vom 14. bis 8. Tag vor Reiseantritt 80%
ab dem 7. Tag vor Reiseantritt 90%
(Grundsätzlich mindestens den Betrag der Anzahlung aus 2.1.)
Ihnen bleibt nachgelassen, mir im Einzelfall einen geringeren Schaden nachzuweisen.
5.3. Ich bin berechtigt, den durch Ihren Rücktritt frei werdenden Reiseplatz anderweitig zu besetzen.
5.4. Bei "NO SHOW" (nicht angekündigtes Fernbleiben der Reise), erlischt der Anspruch auf den gebuchten Platz.
5.5. Treten Sie vom Vertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, so kann ich als Entschädigung statt der vorgenannten Pauschale auch den Reisepreis unter Abzug des Wertes meiner ersparten Aufwendungen und anderweitiger Verwendungen der Reiseleistungen verlangen. Sie haben die Möglichkeit, eine Reiserücktrittskostenversicherung und eine Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit abzuschließen.
5.6. Werden auf Ihren Wunsch nach Vertragsschluss für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereichs der Reisebeschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen, bin ich berechtigt, bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 25,- Euro pro Person zu berechnen. Bei Flug- und Fernreisen bin ich berechtigt, für Namensänderungen 100,- Euro pro Person oder die tatsächlich anfallenden Kosten zu berechnen, sofern diese mehr als 100,- Euro betragen. Spätere Umbuchungen können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den vorgenannten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden. Die Berechtigung, einen Ersatzreisenden zu stellen, wird dadurch nicht berührt.
5.2. Im Falle des Rücktritts kann ich eine pauschalierte Entschädigung verlangen, die sich bei meinen Reisen nach folgenden Prozentsätzen vom Reisepreis berechnet:
bis 31 Tage vor Reiseantritt 20%
vom 30. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30%
vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 50%
vom 14. bis 8. Tag vor Reiseantritt 80%
ab dem 7. Tag vor Reiseantritt 90%
(Grundsätzlich mindestens den Betrag der Anzahlung aus 2.1.)
Ihnen bleibt nachgelassen, mir im Einzelfall einen geringeren Schaden nachzuweisen.
5.3. Ich bin berechtigt, den durch Ihren Rücktritt frei werdenden Reiseplatz anderweitig zu besetzen.
5.4. Bei "NO SHOW" (nicht angekündigtes Fernbleiben der Reise), erlischt der Anspruch auf den gebuchten Platz.
5.5. Treten Sie vom Vertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, so kann ich als Entschädigung statt der vorgenannten Pauschale auch den Reisepreis unter Abzug des Wertes meiner ersparten Aufwendungen und anderweitiger Verwendungen der Reiseleistungen verlangen. Sie haben die Möglichkeit, eine Reiserücktrittskostenversicherung und eine Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit abzuschließen.
5.6. Werden auf Ihren Wunsch nach Vertragsschluss für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereichs der Reisebeschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen, bin ich berechtigt, bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 25,- Euro pro Person zu berechnen. Bei Flug- und Fernreisen bin ich berechtigt, für Namensänderungen 100,- Euro pro Person oder die tatsächlich anfallenden Kosten zu berechnen, sofern diese mehr als 100,- Euro betragen. Spätere Umbuchungen können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den vorgenannten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden. Die Berechtigung, einen Ersatzreisenden zu stellen, wird dadurch nicht berührt.
6. Haftung
6.1. Meine Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
6.2. Die vertragliche Haftung von mir, als Reiseveranstalter, für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, sobald ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder allein darauf beruht, dass für den entstandenen Schaden allein ein von uns eingesetzter Leistungsträger verantwortlich ist. Haftungseinschränkende oder haftungsausschließende gesetzliche Vorschriften, die auf internationalen Übereinkommen beruhen und auf die sich ein von uns eingesetzter Leistungsträger berufen kann, gelten auch zu unseren Gunsten.
6.3. Aufgrund der Zahl der Reisenden bitte ich um Verständnis, dass ich eine Beaufsichtigung Ihres Gepäcks rund um die Uhr nicht leisten kann. Ich kann daher nicht für Gepäckverlust haften, sofern ich den Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht habe. Ich empfehlen Ihnen, eine Gepäckversicherung abzuschließen.
6.4. Für Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von mir beruhen und keine Körperschäden sind, wird eine Haftungsbeschränkung je Person und Reise von € 4090,- vereinbart. Liegt der Reisepreis über € 1360,-, so ist diese Haftung auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Ich empfehle, derartige Risiken durch einen Versicherungsschutz abzudecken.
6.5. Bei grenzüberschreitender Luftbeförderung regelt sich meine Haftung als vertraglicher Luftfrachtführer nach den Bestimmungen des Warschauer Abkommens in der Fassung von Den Haag, Guadalajara und der nur für Flüge in die USA und nach Kanada geltenden Montrealer Vereinbarung.
6.2. Die vertragliche Haftung von mir, als Reiseveranstalter, für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, sobald ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder allein darauf beruht, dass für den entstandenen Schaden allein ein von uns eingesetzter Leistungsträger verantwortlich ist. Haftungseinschränkende oder haftungsausschließende gesetzliche Vorschriften, die auf internationalen Übereinkommen beruhen und auf die sich ein von uns eingesetzter Leistungsträger berufen kann, gelten auch zu unseren Gunsten.
6.3. Aufgrund der Zahl der Reisenden bitte ich um Verständnis, dass ich eine Beaufsichtigung Ihres Gepäcks rund um die Uhr nicht leisten kann. Ich kann daher nicht für Gepäckverlust haften, sofern ich den Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht habe. Ich empfehlen Ihnen, eine Gepäckversicherung abzuschließen.
6.4. Für Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von mir beruhen und keine Körperschäden sind, wird eine Haftungsbeschränkung je Person und Reise von € 4090,- vereinbart. Liegt der Reisepreis über € 1360,-, so ist diese Haftung auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Ich empfehle, derartige Risiken durch einen Versicherungsschutz abzudecken.
6.5. Bei grenzüberschreitender Luftbeförderung regelt sich meine Haftung als vertraglicher Luftfrachtführer nach den Bestimmungen des Warschauer Abkommens in der Fassung von Den Haag, Guadalajara und der nur für Flüge in die USA und nach Kanada geltenden Montrealer Vereinbarung.
7. Vertragsobliegenheiten und Hinweise
7.1. Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, haben Sie nur dann die
gesetzlichen Gewährleistungsrechte der Abhilfe, Minderung des Reisepreises,
Kündigung des Vertrages und des Schadenersatzes, wenn Sie es nicht schuldhaft
unterlassen, mir einen aufgetretenen Mangel während der Reise anzuzeigen.
7.2. Sie können bei einem Mangel nur selbst Abhilfe schaffen oder bei einem erheblichen Mangel die Reise kündigen, wenn Sie mir eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung einräumen. Einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von mir verweigert wird oder die sofortige Abhilfe bzw. Kündigung durch ein besonderes Interesse des Kunden geboten ist.
7.3. Eine Mängelanzeige nehme ich vor Ort entgegen. Sollten Sie mich wider Erwarten nicht erreichen können, oder sollte eine Reiseleitung nicht Bestandteil des Reisevertrags sein, so wenden Sie sich bitte direkt an den Reiseveranstalter, Vengatours Erlebnisreisen, Steindamm 74, 22844 Norderstedt, Deutschland.
7.4. Eine Anzeige lediglich gegenüber der örtlichen Agentur genügt diesen Anforderungen nicht.
7.5. Gewährleistungsansprüche haben Sie nach dem Gesetz innerhalb eines Monats nach dem vertraglichen Reiseende am Sitz des Reiseveranstalters, Vengatours Erlebnisreisen, Steindamm 74, 22844 Norderstedt, Deutschland geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden sind.
7.6. Ansprüche aus dem Reisevertrag können nur durch den Reisenden selbst geltend gemacht werden. Eine Abtretung dieser Ansprüche ist unzulässig.
7.7. Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen.
7.8. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr.
7.9. Die Verjährung nach Ziffer 7.8. und 7.9. beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt.
7.10. Schweben zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
7.2. Sie können bei einem Mangel nur selbst Abhilfe schaffen oder bei einem erheblichen Mangel die Reise kündigen, wenn Sie mir eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung einräumen. Einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von mir verweigert wird oder die sofortige Abhilfe bzw. Kündigung durch ein besonderes Interesse des Kunden geboten ist.
7.3. Eine Mängelanzeige nehme ich vor Ort entgegen. Sollten Sie mich wider Erwarten nicht erreichen können, oder sollte eine Reiseleitung nicht Bestandteil des Reisevertrags sein, so wenden Sie sich bitte direkt an den Reiseveranstalter, Vengatours Erlebnisreisen, Steindamm 74, 22844 Norderstedt, Deutschland.
7.4. Eine Anzeige lediglich gegenüber der örtlichen Agentur genügt diesen Anforderungen nicht.
7.5. Gewährleistungsansprüche haben Sie nach dem Gesetz innerhalb eines Monats nach dem vertraglichen Reiseende am Sitz des Reiseveranstalters, Vengatours Erlebnisreisen, Steindamm 74, 22844 Norderstedt, Deutschland geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden sind.
7.6. Ansprüche aus dem Reisevertrag können nur durch den Reisenden selbst geltend gemacht werden. Eine Abtretung dieser Ansprüche ist unzulässig.
7.7. Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen.
7.8. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr.
7.9. Die Verjährung nach Ziffer 7.8. und 7.9. beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt.
7.10. Schweben zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
8. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
8.1. Bitte informieren Sie sich über die für das jeweilige Reiseland geltenden Pass-
und Visavorschriften sowie über gesundheitliche Formalitäten (Impfungen).
Sollte die Durchführung der Reise aus Gründen, die auf nicht ordnungsgemäße
Reisepapiere zurückzuführen sind, vereitelt oder behindert werden, so übernehme
ich hierfür keine Haftung, sofern mir kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur
Last fällt.
8.2. Der Reiseveranstalter haftet nicht für die Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter die Verzögerung zu vertreten hat.
8.3. Ein Reisender, der bei Reiseantritt oder während der Reise nicht über vollständige und ordnungsgemäße Reisepapiere verfügt, kann von der Reise ausgeschlossen werden. Aufwendungen können in diesem Fall nicht erstattet werden.
8.2. Der Reiseveranstalter haftet nicht für die Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter die Verzögerung zu vertreten hat.
8.3. Ein Reisender, der bei Reiseantritt oder während der Reise nicht über vollständige und ordnungsgemäße Reisepapiere verfügt, kann von der Reise ausgeschlossen werden. Aufwendungen können in diesem Fall nicht erstattet werden.
9. Bild-, Video- und Tonaufnahmen
9.1. Aus Sicherheitsgründen kann ich meine Aktivbasen rund um die Uhr per Video
überwachen. Diese Aufnahmen dürfen ausschließlich zur Ermittlung und Beweissicherung
bei kriminellen Handlungen innerhalb des Aufzeichnungsbereiches genutzt werden.
9.2. Meinen Gästen ist es freigestellt, ihre Reiseerlebnisse in Form von Fotos, Videoaufnahmen oder sonstigen Aufzeichnungen zu dokumentieren. Jedoch ist es nicht gestattet, derartige Aufnahmen zu gewerblichen Zwecken in Umlauf zu bringen oder dafür zur Verfügung zu stellen. Dies gilt insbesondere für Aufnahmen, auf denen mein Material, meine Tourenguides oder meine Unterkünfte abgebildet sind.
9.3. Der Veranstalter ist berechtigt, während der Reise und den Sportaktivitäten Aufnahmen jeglicher Art zu machen und die entstandenen Aufnahmen gewerblich zu nutzen, insbesondere für eigene Werbezwecke.
9.4. Dem Veranstalter ist es nicht gestattet Aufnahmen anzufertigen, die gegen die guten Sitten verstoßen oder pornografisch sind.
9.2. Meinen Gästen ist es freigestellt, ihre Reiseerlebnisse in Form von Fotos, Videoaufnahmen oder sonstigen Aufzeichnungen zu dokumentieren. Jedoch ist es nicht gestattet, derartige Aufnahmen zu gewerblichen Zwecken in Umlauf zu bringen oder dafür zur Verfügung zu stellen. Dies gilt insbesondere für Aufnahmen, auf denen mein Material, meine Tourenguides oder meine Unterkünfte abgebildet sind.
9.3. Der Veranstalter ist berechtigt, während der Reise und den Sportaktivitäten Aufnahmen jeglicher Art zu machen und die entstandenen Aufnahmen gewerblich zu nutzen, insbesondere für eigene Werbezwecke.
9.4. Dem Veranstalter ist es nicht gestattet Aufnahmen anzufertigen, die gegen die guten Sitten verstoßen oder pornografisch sind.
10. Sicherheit bei meinen Aktivitäten
10.1. Genau wie im normalen Leben kann es auch bei meinem Angebot eine absolute
Sicherheit nicht geben. Outdoorsportarten, wie sie im Rahmen meiner Reisen
durchgeführt werden, sind mit gewissen Gefahren für Teilnehmer und Material
verbunden. Insbesondere Canyoning, Klettern, Paragliden, Abseilen,
Wildwasserschwimmen, Wandern und Kanufahren sind mit Risiken behaftet, die auch
durch gewissenhaftes, korrektes Anleiten durch einen Guide nicht völlig
ausgeschlossen werden können. Eventuelle Gefahren steigern sich insbesondere
dann, wenn Sie auf eigene Faust Touren unternehmen.
10.2. Sie nehmen auf eigenes Risiko an sämtlichen Aktivitäten und Veranstaltungen (auch Partys, Abendprogramm etc) teil.
10.3. Ihnen unterliegt die Pflicht, den Veranstalter und den jeweiligen Guide einer jeden Tour, an der Sie teilnehmen, auf eventuelle Ausschlussgründe hinzuweisen, als da z.B. wären: Höhenangst, Nichtschwimmer, Konditionsschwäche. Schon den eventuellen Verdacht eines solchen Grundes erwähnen Sie bitte. Der oder die jeweilige(n) Guide(s) und der Veranstalter wird (werden) dann mit Ihnen zusammen entscheiden, wie zu verfahren ist, oder ob Sie aus der Tour ausgeschlossen werden müssen.
10.4. Sie müssen den Anweisungen des Veranstalters und des oder der Guide(s) Folge leisten, ein Nichtbefolgen kann in vielen Fällen extreme Gefahren mit sich bringen. Dies gilt insbesondere für alle Sicherheitsanweisungen.
10.5. Mit Abschluss eines Reisevertrages verpflichten Sie sich, sämtliches, Ihnen zur Verfügung gestellte Material sorgfältig zu behandeln. Sollten Sie einen Schaden an irgendwelchen Materialien feststellen oder verursachen, so müssen Sie diesen sofort dem Veranstalter und dem oder den entsprechenden Guide(s) mitteilen. Dies gilt insbesondere für sämtliche Sicherheitsmaterialien.
10.6. Vor den einzelnen Aktivitäten erhalten Sie eine entsprechende theoretische und praktische Einweisung. Bei diesen müssen Sie aufmerksam zuhören und sich nach diesen richten. Bei Zweifeln oder Nichtverstehen fragen Sie bitte nach, bis Ihnen die Zusammenhänge vollständig klar sind.
10.7. Falls Sie sich nicht in ausreichend guter gesundheitlicher Verfassung befinden, um an den von Ihnen ausgewählten Aktivitäten teilzunehmen, so teilen Sie mir dies bitte vorher mit. Auch hier sollen Sie sich im Zweifelsfall mit mir beraten.
10.8. Ein Nichtbefolgen der Bestimmungen unter 10. kann zum Ausschluss aus der jeweiligen und eventuell auch weiteren Aktivitäten führen, insbesondere dann, wenn Sie Ihre Sicherheit oder die Sicherheit der Gruppe gefährden.
10.2. Sie nehmen auf eigenes Risiko an sämtlichen Aktivitäten und Veranstaltungen (auch Partys, Abendprogramm etc) teil.
10.3. Ihnen unterliegt die Pflicht, den Veranstalter und den jeweiligen Guide einer jeden Tour, an der Sie teilnehmen, auf eventuelle Ausschlussgründe hinzuweisen, als da z.B. wären: Höhenangst, Nichtschwimmer, Konditionsschwäche. Schon den eventuellen Verdacht eines solchen Grundes erwähnen Sie bitte. Der oder die jeweilige(n) Guide(s) und der Veranstalter wird (werden) dann mit Ihnen zusammen entscheiden, wie zu verfahren ist, oder ob Sie aus der Tour ausgeschlossen werden müssen.
10.4. Sie müssen den Anweisungen des Veranstalters und des oder der Guide(s) Folge leisten, ein Nichtbefolgen kann in vielen Fällen extreme Gefahren mit sich bringen. Dies gilt insbesondere für alle Sicherheitsanweisungen.
10.5. Mit Abschluss eines Reisevertrages verpflichten Sie sich, sämtliches, Ihnen zur Verfügung gestellte Material sorgfältig zu behandeln. Sollten Sie einen Schaden an irgendwelchen Materialien feststellen oder verursachen, so müssen Sie diesen sofort dem Veranstalter und dem oder den entsprechenden Guide(s) mitteilen. Dies gilt insbesondere für sämtliche Sicherheitsmaterialien.
10.6. Vor den einzelnen Aktivitäten erhalten Sie eine entsprechende theoretische und praktische Einweisung. Bei diesen müssen Sie aufmerksam zuhören und sich nach diesen richten. Bei Zweifeln oder Nichtverstehen fragen Sie bitte nach, bis Ihnen die Zusammenhänge vollständig klar sind.
10.7. Falls Sie sich nicht in ausreichend guter gesundheitlicher Verfassung befinden, um an den von Ihnen ausgewählten Aktivitäten teilzunehmen, so teilen Sie mir dies bitte vorher mit. Auch hier sollen Sie sich im Zweifelsfall mit mir beraten.
10.8. Ein Nichtbefolgen der Bestimmungen unter 10. kann zum Ausschluss aus der jeweiligen und eventuell auch weiteren Aktivitäten führen, insbesondere dann, wenn Sie Ihre Sicherheit oder die Sicherheit der Gruppe gefährden.
11. Wirksamkeit
11.1. Mit Erscheinen neuer Bedingungen erlischt automatisch die Wirksamkeit der
vorherigen.
11.2. Mit Erscheinen einer neuen Preisliste erlischt automatisch die Wirksamkeit der vorherigen.
11.2. Mit Erscheinen einer neuen Preisliste erlischt automatisch die Wirksamkeit der vorherigen.
12. Unwirksamkeit
12.1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrags führt nicht zur
Unwirksamkeit des gesamten Vertrags.
12.2. Unwirksame Bestimmungen werden durch solche ersetzt, die der unwirksamen am nächsten kommen und gesetzlich zulässig sind.
12.2. Unwirksame Bestimmungen werden durch solche ersetzt, die der unwirksamen am nächsten kommen und gesetzlich zulässig sind.