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Lieber Teilnehmer,
bitte haben Sie Verständnis, daß wir Ihnen unsere allgemeinen
Reisebedingungen vorlegen, die Bestandteil unseres gegenseitigen
Vertragsverhältnisses sind. Wir sind der Auffassung, daß
dieses im Sinne einer gegenseitigen Offenheit notwendig ist. Bis
zum heutigen Zeitpunkt haben wir unsere Reisen immer ohne sonderliche
Probleme durchführen können. Wir hoffen, daß dies
auch so bleibt.
1. Anmeldung
1.1. Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluß
eines Reisevertrags, aufgrund der Ihnen hier genannten
bindenden Leistungsbeschreibungen und Preise, verbindlich an. Der
Reisevertrag kommt nach Zusendung der Reisebestätigung an Sie
zustande.
1.2. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle
in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren
Vertragspflichten der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen
einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung
durch eine ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen
hat.
1.3. Das Mindestalter für die Teilnahme an unseren Reisen
beträgt ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten 18 Jahre.
1.4. Weicht die Reisebestätigung vom Reiseveranstalter vom
Inhalt Ihrer Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von uns vor,
an das wir uns 10 Tage ab Zugang der Bestätigung gebunden halten,
und das Sie innerhalb der Frist durch ausdrückliche oder schlüssige
Erklärung (Zahlung des Reisepreises) annehmen können.
2. Zahlung des Reisepreises
2.1. Bei Vertragsschluß ist eine Anzahlung auf den Reisepreis
von 15% des Reisepreises, mindestens € 50,- höchstens
jedoch € 200,- pro Reiseteilnehmer zu leisten.
2.2 . Der Restbetrag ist ohne weitere Aufforderung 4 Wochen vor Reiseantritt gegen Aushändigung
der Reiseunterlagen zu zahlen. Die Anzahlung wird auf den Restbetrag angerechnet.
2.3. Sollten Sie den Reisepreis nicht rechtzeitig zahlen, so bitten
wir um Verständnis, daß wir Ihnen die so notwendig werdenden
Mahnungen mit einer Pauschalgebühr von € 5 pro Mahnung in
Rechnung stellen.
2.4. Für die Unterbringung in unseren Unterkünften
wird generell eine Kaution in Höhe von € 15 pro Person fällig,
die bei Auszug im Falle ordnungsgemäßer Rückgabe zurückerstattet
wird.
3. Leistungen
3.1. Unsere Leistungen ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen
und den allgemeinen Hinweisen in dieser Homepage sowie aus den hierauf
bezugnehmenden Angaben der Reisebestätigung. Nebenabreden (Wünsche,
Vereinbarungen), die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern,
bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Reiseveranstalter.
3.2. Im Vorwege gebuchte Zusatzleistungen werden automatisch Bestandteil
des Reisevertrages.
3.3. Wir behalten uns bei Wetterverhältnissen oder sonstigen Gegebenheiten,
die die Sicherheit unserer Aktivitäten oder des sonstigen Programms gefährden,
eine Verschiebung oder Absage einzelner Leistungen vor. Ein Anspruch auf
Erstattung besteht dann nicht.
3.4. Die Durchführung der von uns angebotenen Zusatzaktivitäten,
welche nicht im Reisepreis enthalten sind,
kann nur unter dem Vorbehalt erfolgen, daß eine Mindestteilnehmerzahl,
die vor Ort bekanntgegeben wird, erreicht wird. Bei einer Absage durch uns
werden Ihnen die dafür im Voraus entrichteten Gebühren erstattet.
3.5. Die im Rahmen unserer Reisen im Auftrag des Reiseteilnehmers
vermittelten, vertragsfremden Leistungen sind nicht Bestandteil
des Reisevertrages.
3.6. Wir haften daher nicht für die Durchführung dieser
Leistungen selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in Fällen
nach den Bedingungen des vermittelten Unternehmens, die dem Reisenden
übermittelt werden. Erbringen wir als Reiseveranstalter Fremdleistungen
soweit wir in der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung
ausdrücklich darauf hinweisen, haften wir nicht für
Durchführung dieser Fremdleistungen, soweit uns kein Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt
4. Reiseabsage, Leistungs- und Preisänderungen
4.1. Wir können bis zum 14. Tag vor Reiseantritt vom Vertrag
zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl von 5 Personen
nicht erreicht wird.
4.2. Wird die Reise in Folge bei Vertragsabschluß
nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert,
gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl wir
als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Die Rechtsfolgen
ergeben sich aus dem Gesetz.
4.3. Wir sind berechtigt, den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages
aus rechtlich zulässigen Gründen zu ändern. Änderungen
oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten
Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluß notwendig
und die nicht von uns herbeigeführt werden, sind nur zulässig,
soweit diese Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind
und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
4.4. Wir sind verpflichtet, den Kunden über eine zulässige
Reiseabsage oder eine erhebliche Änderung einer wesentlichen
Reiseleistung unverzüglich nach Kenntnis hiervon zu unterrichten.
4.5. Preisänderungen sind nach Abschluß des Reisevertrages
im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben
für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren
in dem Umfang möglich, wie sich die Erhöhung der Beförderungskosten
oder Abgaben für bestimmte Leistungen pro Kopf bzw. Sitzplatz
auf den Reisepreis auswirkt, wenn zwischen der Reisebestätigung / Rechnung
und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als 4 Monate liegen. Sollte dies der Fall sein,
werden Sie unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor
Resiseantritt, davon in Kenntnis gesetzt. Preiserhöhungen danach sind nicht
zulässig. Bei einer Preiserhöhung um mehr als 5% des Reisepreises
oder bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen
Reiseleistung können Sie vom Vertrag zurücktreten oder,
wie bei einer zulässigen Reiseabsage durch uns, die Teilnahme
an einer gleichwertigen Reise verlangen, wenn wir in der Lage sind,
eine solche Reise aus unserem Angebot ohne Mehrpreis für Sie
anzubieten. Sie sind verpflichtet, diese Rechte unverzüglich
nach dem Erhalt der Änderungsmitteilung uns gegenüber
geltend zu machen. Hierzu empfehlen wir die Schriftform.
5. Rücktritt und Umbuchung der Kunden
5.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten.
Wir empfehlen Ihnen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
5.2. Im Falle des Rücktritts können wir eine pauschalierte
Entschädigung verlangen, die sich bei unseren Reisen nach folgenden
Prozentsätzen pro Person vom Reisepreis berechnet:
bis 31 Tage vor Reiseantritt 20%, mindestens 50 Euro
vom 30. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30%
vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 50%
vom 14. bis 8. Tag vor Reiseantritt 80%
ab dem 7. Tag vor Reiseantritt 90%
Ihnen bleibt nachgelassen, uns im Einzelfall einen geringeren Schaden
nachzuweisen.
5.3. Wir sind berechtigt, den durch Ihren Rücktritt frei werdenden
Reiseplatz anderweitig zu besetzen.
5.4. Bei "NO SHOW" (nicht angekündigtes Fernbleiben der Reise),
erlischt der Anspruch auf den gebuchten
Platz.
5.5. Treten Sie vom Vertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht
an, so können wir als Entschädigung statt der vorgenannten
Pauschale auch den Reisepreis unter Abzug des Wertes unserer ersparten
Aufwendungen und anderweitiger Verwendungen der Reiseleistungen
verlangen. Sie haben die Möglichkeit, eine Reiserücktrittskostenversicherung
und eine Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten
bei Unfall oder Krankheit abzuschließen.
5.6. Werden auf Ihren Wunsch nach Vertragsschluß für einen
Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereichs der Reisebeschreibung
liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels,
des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart
vorgenommen, sind wir berechtigt, bis zum 31. Tag vor Reiseantritt
€ 25,- pro Person zu berechnen. Bei Flug- und Fernreisen sind wir
berechtigt, für Namensänderungen € 100,- pro Person
zu berechnen. Spätere Umbuchungen können, sofern ihre
Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt
vom Reisevertrag zu den vorgenannten Bedingungen und gleichzeitiger
Neuanmeldung vorgenommen werden. Die Berechtigung, einen Ersatzreisenden
zu stellen, wird dadurch nicht berührt.
6. Haftung
6.1. Unsere Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
6.2. Die vertragliche Haftung von uns, als Reiseveranstalter, für
Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den
dreifachen Reisepreis beschränkt, sobald ein Schaden weder
vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde
oder allein darauf beruht, daß für den entstandenen Schaden
allein ein von uns eingesetzter Leistungsträger verantwortlich
ist. Haftungseinschränkende oder haftungsausschließende
gesetzliche Vorschriften, die auf internationalen Übereinkommen
beruhen und auf die sich ein von uns eingesetzter Leistungsträger
berufen kann, gelten auch zu unseren Gunsten.
6.3. Aufgrund der hohen Zahl der Reisenden bitten wir um Verständnis,
daß unsere Reiseleiter eine Beaufsichtigung Ihres Gepäcks
rund um die Uhr nicht leisten können. Wir können daher nicht
für Gepäckverlust haften, sofern wir den Schaden nicht
vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Wir
empfehlen Ihnen, eine Gepäckversicherung abzuschließen.
6.4. Für Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung,
die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns beruhen
und keine Körperschäden sind, wird eine Haftungsbeschränkung
je Person und Reise von € 4090,- vereinbart. Liegt der Reisepreis
über € 1360,-, so ist diese Haftung auf den dreifachen Reisepreis
beschränkt. Wir empfehlen, derartige Risiken durch einen
Versicherungsschutz abzudecken.
6.5. Bei grenzüberschreitender Luftbeförderung regelt
sich unsere Haftung als vertraglicher Luftfrachtführer nach
den Bestimmungen des Warschauer Abkommens in der Fassung von Den
Haag, Guadalajara und der nur für Flüge in die USA und
nach Kanada geltenden Montrealer Vereinbarung.
7. Vertragsobliegenheiten und Hinweise
7.1. Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, haben
Sie nur dann die gesetzlichen Gewährleistungsrechte der Abhilfe,
Minderung des Reisepreises, Kündigung des Vertrages und des
Schadenersatzes, wenn Sie es nicht schuldhaft unterlassen, uns einen
aufgetretenen Mangel während der Reise anzuzeigen.
7.2. Sie können bei einem Mangel nur selbst Abhilfe schaffen
oder bei einem erheblichen Mangel die Reise kündigen, wenn
Sie uns eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung einräumen.
Einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist
oder von uns verweigert wird oder die sofortige Abhilfe bzw. Kündigung
durch ein besonderes Interesse des Kunden geboten ist.
7.3. Eine Mängelanzeige nimmt unsere Reiseleitung entgegen.
Solltet Sie diese wider Erwarten nicht erreichen können, oder
sollte eine Reiseleitung nicht Bestandteil des Reisevertrags sein,
so wenden Sie sich bitte direkt an den Reiseveranstalter, Vengatours
Erlebnisreisen, Harksheider Weg 299, 25451 Quickborn, Deutschland.
7.4. Eine Anzeige lediglich gegenüber der örtlichen Agentur
genügt diesen Anforderungen nicht.
7.5. Gewährleistungsansprüche haben Sie nach dem Gesetz
innerhalb eines Monats nach dem vertraglichen Reiseende am Sitz
des Reiseveranstalters, Vengatours Erlebnisreisen, Harksheider Weg 299,
25451 Quickborn, Deutschland. geltend zu machen. Nach Ablauf
der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn
Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden
sind.
7.6. Ansprüche aus dem Reisevertrag können nur durch
den Reisenden selbst geltend gemacht werden. Eine Abtretung dieser
Ansprüche ist unzulässig.
7.7. Vertragliche Ansprüche verjähren ein Jahr
nach dem vertraglich vereinbarten Ende der Reise, nicht jedoch vor Mitteilung
eines Mangels an den Reiseveranstalter sowie nicht bei Vorsatz. Die Verjährung
ist solange gehemmt, wie zwischen uns und Ihnen Verhandlungen über den
Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände geführt
werden. Die Hemmung endet, wenn ein Teil die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert.
Für Ansprüche aus unerlaubter Handlung gelten die gesetzlichen
Verjährungsfristen.
8. Paß-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
8.1. Bitte informieren Sie sich über die für das jeweilige
Reiseland geltenden Paß- und Visavorschriften sowie über
gesundheitliche Formalitäten (Impfungen). Sollte die Durchführung
der Reise aus Gründen, die auf nicht ordnungsgemäße
Reisepapiere zurückzuführen sind, vereitelt oder behindert
werden, so übernehmen wir hierfür keine Haftung, sofern uns kein
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
8.2. Der Reiseveranstalter haftet nicht für die Erteilung
und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweiligen diplomatische
Vertretung, wenn der Reisende den Reiseveranstalter mit der Besorgung
beauftragt hat, es sei denn, daß der Reiseveranstalter die
Verzögerung zu vertreten hat.
8.3. Ein Reisender, der bei Reiseantritt oder während der
Reise nicht über vollständige und ordnungsgemäße
Reisepapiere verfügt, kann von der Reise ausgeschlossen werden.
Aufwendungen können in diesem Fall nicht erstattet werden.
9. Bild-, Video- und Tonaufnahmen
9.1. Aus Sicherheitsgründen wird unser Actionzentrum auf dem Camping
les Galetas rund um die Uhr per Video überwacht. Diese Aufnahmen dürfen
ausschließlich zur Ermittlung und Beweissicherung bei kriminellen
Handlungen innerhalb des Aufzeichnungsbereiches genutzt werden.
9.2. Unseren Gästen ist es freigestellt, Ihre Reiseerlebnisse
in Form von Fotos, Videoaufnahmen oder sonstigen Aufzeichnungen zu
dokumentieren. Jedoch ist es nicht gestattet, derartige Aufnahmen zu
gewerblichen Zwecken in Umlauf zu bringen oder dafür zur
Verfügung zu stellen. Dies gilt insbesondere für
Aufnahmen, auf denen unser Material, unsere Tourenguides oder unsere
Unterkünfte abgebildet sind.
9.3. Der Veranstalter ist berechtigt während der Reise und den
Sportaktivitäten Aufnahmen jeglicher Art zu machen und die
entstandenen Aufnahmen gewerblich zu nutzen, insbesondere für eigene
Werbezwecke.
9.4. Dem Veranstalter ist es nicht gestattet Aufnahmen anzufertigen,
die gegen die guten Sitten verstossen oder pornografisch sind.
10. Sicherheit bei unseren Aktivitäten
10.1. Genau wie im normalen Leben kann es auch bei unserem
Angebot eine absolute Sicherheit nicht geben.
Outdoorsportarten, wie sie im Rahmen der Abenteuerreise Verdon
durchgeführt werden, sind mit gewissen Gefahren für
Teilnehmer und Material verbunden. Insbesondere Canyoning, Klettern,
Paragliden, Abseilen, Wildwasserschwimmen, Wandern und Kanufahren
sind mit Risiken behaftet, die auch durch gewissenhaftes, korrektes
Anleiten durch einen Guide nicht völlig ausgeschlossen werden
können. Eventuelle Gefahren steigern sich insbesondere dann,
wenn Sie auf eigene Faust Touren unternehmen.
10.2. Sie nehmen auf eigenes Risiko an sämtlichen
Aktivitäten und Veranstaltungen (auch Partys, Abendprogramm etc)
der Abenteuerreise Verdon teil.
10.3. Ihnen unterliegt die Pflicht, den Veranstalter und den
jeweiligen Guide einer jeden Tour, an der Sie teilnehmen, auf
eventuelle Ausschlussgründe hinzuweisen, als da z.B. wären:
Höhenangst, Nichtschwimmer, Konditionsschwäche.
Schon den eventuellen Verdacht eines solchen Grundes erwähnen
Sie bitte. Der oder die jeweilige(n) Guide(s) und der Veranstalter
wird (werden) dann mit Ihnen zusammen entscheiden, wie zu verfahren
ist, oder ob Sie aus der Tour ausgeschlossen werden müssen.
10.4. Sie müssen den Anweisungen des Veranstalters und des oder der
Guide(s) Folge leisten, ein Nichtbefolgen kann in vielen Fällen
extreme Gefahren mit sich bringen. Dies gilt insbesondere für alle
Sicherheitsanweisungen.
10.5. Mit Abschluss eines Reisevertrages verpflichten Sie sich,
sämtliches, Ihnen zur Verfügung gestellte Material sorgfältig
zu behandeln. Sollten Sie einen Schaden an irgendwelchen Materialien
feststellen oder verursachen, so müssen Sie diesen sofort dem
Veranstalter und dem oder den entsprechenden Guide(s) mitteilen.
Dies gilt insbesondere für sämtliche Sicherheitsmaterialien.
10.6. Vor den einzelnen Aktivitäten erhalten Sie eine entsprechende
theoretische und praktische Einweisung. Bei diesen müssen Sie
aufmerksam zuhören und sich nach diesen richten. Bei Zweifeln
oder Nichtverstehen fragen Sie bitte nach, bis Ihnen die Zusammenhänge
vollständig klar sind.
10.7. Falls Sie sich nicht in ausreichend guter gesundheitlicher
Verfassung befinden, um an den von Ihnen ausgewählten
Aktivitäten teilzunehmen, so teilen Sie uns dies bitte vorher mit.
Auch hier sollen Sie sich im Zweifelsfall mit uns beraten.
10.8. Ein Nichtbefolgen der Bestimmungen unter 10. kann zum
Ausschluss aus der jeweiligen und eventuell auch weiteren Aktivitäten
führen, insbesondere dann, wenn Sie Ihre Sicherheit oder die
Sicherheit der Gruppe gefährden.
11. Wirksamkeit
11.1. Mit Erscheinen neuer Bedingungen erlischt automatisch
die Wirksamkeit der Bedingungen und der Preise der vorherigen.
12. Unwirksamkeit
12.1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrags
führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrags.
12.2. Unwirksame Bestimmungen werden durch solche ersetzt,
die der unwirksamen am nächsten kommen und gesetzlich zulässig
sind.
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